Gartenanlagen

Pachtgärten des Vereins

Der Siedlerverein verpachtet Gärten in drei Kleingartenabschnitten. Dazu hat er von der Stadt Frankfurt Flächen -– sogenanntes Grabeland - unmittelbar südlich der Hausgrundstücke der drei Bauabschnitte der Siedlung gepachtet. Die Lage der Gärten ist im untenstehenden Plan grün markiert.

Die Gärten werden an interessierte Siedlerinnen und Siedler unterverpachtet. Seit einiger Zeit können die Gärten auch von Interessentinnen und Interessenten, die in der näheren Umgebung unserer Siedlung wohnen, gepachtet werden.

Die Gartenparzellen sind zwischen 70 und 250 Quadratmeter groß. Alle Parzellen sind eingezäunt und verfügen über einen Wasseranschluss. Die Flächen sind vor allem als Gemüse- und Obstgarten zu nutzen. Als Freizeit- oder Spaßgarten werden die Flächen nicht verpachtet. Nach Absprache mit dem Verein können in beschränktem Maße einfache Gartenhütten errichtet werden. Lesen Sie dazu bitte auch unsere Gartenordnung.


Gartenanlage 1

hinter Damaschkeanger 57-133

42 Gärten

Gartenanlage 2

hinter Am Ebelfeld 79-261

21 Gärten

Gartenanlage 3

hinter 3. Bauabschnitt 

34 Gärten

 

 

 

 

 

Wenn Sie einen Garten bei uns pachten, werden Sie durch den Pachtvertrag auch Mitglied des Siedlervereins.

Der jährliche Pachtzins ist abhängig von der Gartenfläche und liegt zurzeit zwischen 70 und 250 Euro. In der Pacht enthalten sind die anteiligen Wasserkosten, eine Verwaltungsumlage und der Mitgliedsbeitrag. Seit 2015 erfolgt die Zahlungen einschließlich Mitgliedsbeitrag auschließlich durch Lastschrifteinzug.

Bei Vertragsbeginn hinterlegt der Pächter eine Kaution (zinslos) von aktuell 100 Euro€ beim Siedlerverein. Sie wird mit der ersten Pachtrechnung eingefordert. Nach Beendigung des Pachtverhältnisses wird die Kaution unter folgenden Bedingungen in voller Höhe zurückgezahlt: Die Gartenparzelle wird entsprechend der Gartenordnung in einem gärtnerisch annehmbaren Zustand übergeben. Die hinterlegte Kaution wird in angemessener Höhe vewendet, falls der Garten von Unrat oder übermäßigem Unkrautbewuchs befereit werden müssen.

Interessentinnen und Interessenten wenden sich bitte via E-Mail oder telefonisch an den Gartenobmann bzw. die Gartenobfrau

Frauke Böttcher   
Telefon: 069 765408 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

Mehr zur Vergabe freier Gärten finden Sie unter er Rubrik freie Gärten.

Bitte beachten Sie, dass die Warteliste aktuell für Interessenten außerhalb der Maysiedlung wegen hoher Nachfrage geschlossen ist


Tätigkeit des Gartenobmanns

  • Kündigungen und Bewerbungen entgegennehmen und schriftlich bestätigen.
  • Vergabe von neuen Gärten
  • Entschädigung zwischen Vor-und Nachpächter regeln.
  • An- und Abstellen der Wassers mit Vertrauensleuten absprechen.
  • Überprüfungen der Wasserleitung.
  • Aktualisierung der Pächterliste am Jahresende
  • Begehung der Gärten, eventuell mündlich oder schriftlich mahnen.
  • Kündigung seitens des Vereins ist nur mit Unterschrift eines Vorsitzenden des Siedlervereins gültig.
  • Bei Bedarf Pächterversammlung einberufen.
  • Jahresbericht für Jahreshauptversammlung erstellen.
  • Rundschreiben für besondere Anlässe (Wassernotstand, Schläuche entfernen, freie Gärten)

Der Gartenobmann/-frau wird von drei Gartenvertrauensleuten unterstützt

in Anlage I:

Herr Lothar Petrikowski

Damaschkeanger 121

Tel. 76 28 22

in Anlage II:

Herr Klaus Dieter Reininger

Am Ebelfeld 249     

Tel. 768 22 35

in Anlage III:

Herr Rolf Stass

Theodor-Fischer-Weg 110

Tel. 76 54 15

 

 

 

 

 

Tätigkeit der Gartenvertrauensleute

  • Kleinere Reparaturen am Wasserleitungssystem
  • Sofortiges Sperren der Wasserleitung bei größerem Wasseraustritt
  • Entlüften der Leitung und Anstellen des Wassers im Frühjahr nach der Frostperiode
  • Wasserzähler ablesen und Gesamtverbrauch mit dem Herbstwert vergleichen (Wasserverlust?)
  • Abstellen des Wassers und Entleeren der Leitung im Herbst
  • Wasserzähler ablesen und Wert an Schatzmeister melden
  • Haupthahn und Entwässerungshahn schließen, alle Wasserhähne öffnen
  • Einhaltung der Gartenordnung überwachen

Arbeiten an den Anlagen

  • 1979 wurde in Anlage 3 die Wasserleitung gelegt.
  • 1987 wurde in Anlage 3 ein Zaun errichtet.
  • 1991 wurde in Anlage 1 die Wasserleitung erneuert.
  • 1994 wurde in Anlage 1 ein Zaun (Gehweg Am Ebelfeld) errichtet, Stadt pflanzte Hecke
  • 1996 wurde in Anlage 1 zum Teil ein Zaun am Wirtschaftsweg errichtet
  • 1995 wurde in Anlage 2 der Zaun die Tore erneuert.
  • 2008 wurde in Anlage I ein Zaun am Querweg erneuert.
  • 2009 wurden in Anlage 2 zahlreiche übergroße Bäume gefällt.
  • 2015 Reparatur eines Hauptwasseranschlusses an das öffentliche Netz in Anlage 3.
  • 2020 Reperatur eines Wasseranschlusses in Anlage 3
  • 2022 Wechsel der Schrägsitzventiloberteile des Hauptwasseranschlusses vor und hinter der Wasseruhr.
  • 2023 in Anlage 1 geplant: vor dem Wiederanstellen des Wassers werden alle Schrägsitzventiloberteile gewechselt
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