Die Pachtgären des Vereins

Überblick über die Gartenanlage

Die Lage der Gärten ist im Plan grün markiert.

Wie zu sehen, verpachtet der Siedlerverein 115 Gärten in drei Abschnitten. Die Gartenparzellen sind von der Stadt Frankfurt als sogenanntes Grabeland gepachtet. Sie befinden sich unmittelbar südlich der Hausgrundstücke der Siedlung. Die Gartenanlagen entsprechen den drei Bauabschnitten, nach der man die Siedlung untergliedern kann.


Garteanlage 1 hinter dem Damaschkeanger 57 - 133 mit 42 Gärten.


Gartenanlage 2  hinter Am Ebelfeld 79 - 261 mit 21 Gärten.


Gartenanlage 3 hinter 3. Bauabschnitt mit 34 Gärten.


Die Gartenparzellen sind zwischen 70 und 250 Quadratmeter groß. Alle Parzellen sind an den äußeren Begrenzungen eingezäunt und verfügen über einen Wasseranschluss.

Die Flächen sind als Gemüse- und Obstgarten zu nutzen. Als Freizeit- oder Spaßgarten werden die Flächen nicht verpachtet. Nach Absprache mit dem Verein können in beschränktem Maße einfache Gartenhütten errichtet werden. Lesen Sie dazu bitte auch unsere Gartenordnung.

Die Gärten werden an interessierte Siedlerinnen und Siedler unterverpachtet. Seit einiger Zeit können die Gärten auch von Interessentinnen und Interessenten, die in der näheren Umgebung unserer Siedlung wohnen, gepachtet werden. Weitere Informationen finden Sie unter Pachtgartenvergabe.

Wenn Sie einen Garten bei uns pachten, werden Sie durch den Pachtvertrag auch Mitglied des Siedlervereins.

Der jährliche Pachtzins ist abhängig von der Gartenfläche und liegt zurzeit zwischen 70 und 250 Euro. In der Pacht enthalten sind die anteiligen Wasserkosten, eine Verwaltungsumlage und der Mitgliedsbeitrag. Seit 2015 erfolgt die Zahlung des Pachtzins erfolgen auschließlich per Lastschriftverfahren.

Bei Vertragsbeginn hinterlegt der Pächter eine Kaution (zinslos) von aktuell 100 Euro€ beim Siedlerverein. Sie wird mit der ersten Pachtrechnung eingefordert. Nach Beendigung des Pachtverhältnisses wird die Kaution unter folgenden Bedingungen in voller Höhe zurückgezahlt: Die Gartenparzelle wird entsprechend der Gartenordnung in einem gärtnerisch annehmbaren Zustand übergeben. Die hinterlegte Kaution wird in angemessener Höhe vewendet, falls der Garten von Unrat oder übermäßigem Unkrautbewuchs befereit werden müssen.

Interessentinnen und Interessenten wenden sich bitte an den Gartenobmann bzw. die Gartenobfrau

Frauke Böttcher, Telefon: 069 765408 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 

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