Sturmschäden durch umfallende Bäume

 

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Die Unwetter der letzten Woche haben auch in den Pachtgärten und um die Gärten des Siedlervereins Schäden verursacht. Es sind Bäume umgefallen und an manchen Stellen sind sie auch auf Gehwege bzw. Straßen gestürzt.

Man kann von Glück sagen, dass keine Personen zu Schaden gekommen sind und auch ansonsten keine kostspieligen Sachschäden entstanden sind.

Wir nehmen die Vorfälle an dieser Stelle zum Anlass, um darauf hinzuweisen, dass die Gartenpächter für Schäden haften, die durch umstürzende Bäume entstehen.

Deswegen nochmal unsere eindringliche Bitte an alle Pächterinnen und Pächter, die Gartenordnung zu beachten:

    • in den Gärten sind ausschließlich Obstgehölze (max. Viertelstamm) zugelassen,
    • Abstände zu Zäunen und Nachbargrundstücken sind einzuhalten und
    • Zäune sind von Pflanzen und Gegenständen jedweder Art frei zu halten.

Lassen Sie Gehölze, die in den Obst- und Gemüsegärten nicht stehen dürfen, gar nicht erst groß werden. Entfernen Sie baldmöglichst bestehende Bäume, die in den Pachtgärten eigentlich nicht wachsen sollten, insbesondere sehr hohe Bäume.

Da die Baumschutzsatzung nicht für gärtnerisch genutzte Flächen gilt, können Sie Bäume, die nach unserer Gartenordnung nicht in den Gärten stehen dürfen bedenkenlos entfernen.

Schöne alternative Bepflanzungen, insbesondere an den Hängen in Gartenanlage II, sind Beerensträucher (Himbeeren, Johannisbeeren, Stachelbeeren, ... ) oder Bodendecker wie z.B. Erdbeeren. 

Die Gartenobfrau

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