23.06.2017 Motorradfahren auf Gartenwegen

Motorräder haben auf Gartenwegen nichts zu suchen

Die Gartenwege in der Siedlung Praunheim sind Fußwege. Ihre Benutzung durch Fahrzeuge ist gemäß § 2 der Straßenverkehrsordnung nicht erlaubt.

In letzter Zeit erreichen uns zunehmend Beschwerden, dass Motorradfahrer die Gartenwege benutzen, entweder um abzukürzen oder weil sie ihre Motorräder in den Gartenhütten stehen haben. Außer dem die Anlieger nervenden Motorlärm werden auf den engen Wegen Personen, vor allem Kinder, gefährdet. Wir appellieren an alle Motorradfahrer in unserer Siedlung, die Wege nicht zu befahren, sondern ihr Fahrzeug gegebenenfalls zu schieben.

Das Straßenverkehrsamt hat uns folgende Antwort mitgeteilt:
Ein Gehweg ist ein Weg der für Fußgänger eingerichtet und bestimmt ist, von der Fahrbahn getrennt und als Gehweg - durch Pflasterung, Plattenbelag oder auch auf sonstige Weise - äußerlich erkennbar ist. Die Grenze zur Fahrbahn bildet grundsätzlich die Bordsteinkante.

Die Benutzung der Gehwege durch Fahrzeuge ist nicht erlaubt. Das ergibt sich aus § 2 StVO: „Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen …“.

Die beschriebenen Örtlichkeiten sind eindeutig Gehwege.
Sie sind in gleicher Art gepflastert wie der Gehweg entlang der Fahrbahn, es gibt keine Bordsteinkante zwischen den Wegen.
Eine Beschilderung ist nicht erforderlich.

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