Betreten der Dächer (Schornsteinfegerleiter)

Die Dachflächen sind Bestandteil des jeweiligen Hauses. Das betreten der fremden Dachflächen ist grundsätzlich nich gestattet. Unsachgemäßes Begehen der Dächer, Belastung oder falsches Schuhwerk können leicht Schäden verursachen, die die Dichtigkeit der Dachhaut verletzen und zu erheblichen Folgekosten führen. Bitte beachten Sie daher diese Vorgaben.

Die Flachdächer der meisten Häuser sind nicht über einen Ausstieg des jeweiligen Hauses zu erreichen. Um das Dach zu kontrollieren sowie für notwendige Arbeiten ist jeweils eine eigene Einrüstung/Leiter zu stellen. Für die zweigeschossigen Häuser hat der Siedlerverein eine ausreichend Zahl an langen Ausziehleitern im Bestand. Diese kann zu den üblichen Zeiten an der Gerätehütte ausgeliehen werden (ggf. reservieren).

Die an den Endhäusern angebrachten Schornsteinfegerleitern sind wie der Name bereits sagt nur(!) für die Zwecke des Schonsteinfegers vorhanden und nicht für den allgemeinen Gebrauch zugelassen.  Die Leitern sind in einem verkehrssicherem Zustand zu halten.

Zur Erhaltung der Verkehrssicherheit z.B. nach einem Sturm dürfen Firmen das Dach betreten, um einen drohenden Absturz einer Satelittenschüssel zu verhindern.

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