Satzung

Satzung des Siedlervereins Frankfurt am Main - Praunheim e.V.

Satzung wie am 18.04.2008 beschlossen und ins Vereinsregister am 9.9.2008 unter Nr.7073 eingetragen.

§1 Name des Vereins
Der Verein führt den Namen SIEDLERVEREIN FRANKFURT am MAIN-PRAUNHEIM und ist im Vereinsregister eingetragen.

§2 Sitz des Vereins
Der Verein hat seinen Sitz in Frankfurt am Main.

§3 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Unterstützung seiner Mitglieder bei Problemen im Wohnumfeld, die Vertretung gemeinsamer Anliegen gegenüber Behörden und anderen Institutionen, die Förderung des Gemeinsinns in der Siedlung und die Verpachtung und Betreuung der von der Stadt Frankfurt am Main gepachteten Kleingartenflächen.

§4 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr beginnt zum 1. März jeden Jahres.

§5 Mitgliedschaft
1. Mitglieder des Vereins können nur natürliche Personen werden die
- Eigentümer oder Mieter von einer Wohneinheit in der Praunheimer May-Siedlung sind,
- Pächter der vom Siedlerverein verwalteten Kleingärten sind,
- andere natürliche Personen nach Beschluss des Vorstands.
2. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag an den Vorstand.
3. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen.
4. Bei Abstimmungen zählt pro Wohneinheit und / oder Kleingarten nur eine Stimme.
5. Die Mitgliedschaft endet mit dem Ableben des Mitglieds oder mit dessen Austritt oder Ausschluss aus dem Siedlerverein.

§6 Beiträge
Der Jahresbeitrag je Mitglied wird von der Mitgliederversammlung festgelegt und ist im Voraus zu zahlen.

§7 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins.Sie wird von einem geschäftsführenden Vorstandsmitglied geleitet.
2. Die ordentliche Jahreshauptversammlung ist binnen 4 Monaten nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres abzuhalten.
3. Regelmäßige Tagesordnungspunkte der ordentlichen Jahreshauptversammlung sind:
a) Jahresbericht des Vorstandes
b) Kassenbericht und Bericht der Revisoren
c) Aussprache
d) Entlastung des Vorstandes
4. Alle 3 Jahre sind Vorstandswahlen.
5. Die Geschäftsordnung des Vorstandes ist von der Mitgliederversammlung zu genehmigen.
6. Außerordentliche Versammlungen sind einzuberufen, wenn der Vorstand dies beschließt oder wenn 20% der Mitglieder dies schriftlich beim Vorstand beantragen.
7. Die Einladung zu einer Versammlung muss den Mitgliedern mit der Tagungsordnung 14 Tage vor der Versammlung schriftlich zugehen.
8. Jedes erschienene Mitglied ist stimmberechtigt. Die Abstimmung erfolgt grundsätzlich offen durch Handzeichen, es sei denn, mindestens 25 % der anwesenden Mitglieder beantragen Geheimabstimmung.
9. Über Abstimmungen ist eine Niederschrift anzufertigen, die von dem Protokollführer
und dem Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist.

§8 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus dem geschäftsführenden Vorstand und dem erweiterten
Vorstand. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden,
dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Die Anzahl der Mitglieder des
erweiterten Vorstandes werden in der Mitgliederversammlung beschlossen.
Die Mitglieder des Gesamtvorstandes sind bei Abstimmungen gleichberechtigt.
2. Jeweils 2 Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes vertreten den Verein gemeinsam.
3. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.
4. Der Vorstand hat über seine Sitzungen Ergebnisprotokolle anzufertigen.

§9 Satzungsänderung
Die Änderung der Satzung kann nur durch Beschluss einer Mitgliederversammlung
durchgeführt werden. Hierzu ist eine Mehrheit von 3/4 der zu Beginn der Versammlung
anwesenden Mitglieder erforderlich.

§10 Auflösung des Vereins
Die Auflösung kann nur auf Beschluss einer Mitgliederversammlung erfolgen. Hierzu ist eine Zustimmung von 3/4 aller Mitglieder erforderlich. Sind weniger als 3/4 aller Mitglieder anwesend, so ist innerhalb von 4 Wochen eine 2. Versammlung mit dem Tagesordnungspunkt ,,Auflösung des Vereins" einzuberufen. In dieser Versammlung entscheiden dann 3/4 der anwesenden Mitglieder. Gleichzeitig beschließt die
Mitgliederversammlung über die Verwendung des Vermögens, und zwar dahingehend, dass das verbleibende Vermögen für wohltätige Zwecke innerhalb des Siedlungsgebietes Frankfurt am Main-Praunheim zur Verwendung kommt.