Wegerecht im Grundbuch eingetragen

In den Grundbüchern finden sich teilweise Einträge in Abteilung B bezüglich eines Wegerechtes für das Nachbargrundstück (links bzw rechts).

Dies bezieht sich auf die gemeinsam genutzten Flächen, insbesondere der paarweise angelegten Haus- und Gartenzugängen.